Neue Corona-Verordnung ab 1.Februar 2023

Neue Corona-Verordnung ab 1.Februar 2023

(Brief der Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen an alle Erziehungsberechtigten)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

heute wende ich mich an Sie, um Sie über die Folgen der am 31. Januar 2023 auslaufenden Coronaverordnungen für unsere Schulen zu informieren. Fast drei Jahre hat der Umgang mit dem Coronavirus unseren Alltag und insbesondere das Schulleben erheblich geprägt. Uns allen ist es durch eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gemeinsam gelungen, im Schulalltag gut durch den Herbst und den Winter zu kommen. Für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr herzlich. Die aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen großen Schritt wieder hin zu einer gelebten Normalität im Schulbereich zu gehen. Die Immunisierung in der Bevölkerung – und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften – durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion besteht auf einem hohen Niveau. Die aktuellen Änderungen in Nordrhein-Westfalen korrespondieren mit vergleichbaren Anpassungen der Coronaschutzregeln in fast allen anderen Bundesländern. Mit dem 31. Januar 2023 werden daher auch die für den Schulbereich relevanten Verordnungen in ihrer aktuellen Form auslaufen. In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem 1. Februar 2023 folgende Punkte für Sie von besonderer Bedeutung:

Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden – bis die Bestände aufgebraucht sind. In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. Sie, die Eltern und Erziehungsberechtigten, entscheiden, wie in den vergangenen Monaten eigenverantwortlich. Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können. An den Schulen gelten im Übrigen die allgemeingültigen Hygieneregeln. (https://www.schulministerium.nrw/infektionsschutz) Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Ich vertraue hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen. Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz). Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben (https://www.schulministerium.nrw/lueftunq-raumluftfilterqeraete-undco2-messqeraete). Wir werden gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Entwicklungen weiter intensiv verfolgen. Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, sind wir jederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben. Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden wir auch weiterhin aktuelle Informationen zur Verfügung stellen. Der nun gewählte Schritt hin zu einer gelebten Normalität im Schulalltag ist vor dem Hintergrund der medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen konsequent und trägt für alle am Schulleben Beteiligten zu einem verantwortungsvollen Schulalltag bei. Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Engagement in dieser für die gesamte Gesellschaft sehr fordernden Zeit und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

Dorothee Feller

Weihnachtsgrüße 2022

Weihnachtsgrüße 2022

Liebe Eltern, liebe Kinder,

das Jahr 2022 neigt sich dem Ende. Wir wünschen Ihnen und euch neben erholsamen Ferien ein wundervolles Weihnachtsfest, einen guten Rutsch in Jahr 2023, viel Gesundheit und Freude. Wir freuen uns, Sie und euch im neuen Jahr putzmunter wiederzusehen.

Im neuen Jahr erwarten uns (mindestens) zwei Veränderungen: Frau Reiche kommt als neue Schulleiterin an unsere Schule und die OGS zieht wieder in die Hardtstraße. Ein toller Start ins neue Jahr. 🙂

(Die OGS wird vorerst nicht per Mail zu erreichen sein. Bei Fragen bitte telefonisch Kontakt aufnehmen.)

Nun bleibt uns nicht mehr als „Bis nächstes Jahr“ zu sagen. Wir freuen uns auf euch! 🙂

Laternenfest 2022

Laternenfest 2022

In diesem Jahr hat unser Laternenfest wieder wie gewohnt stattfinden können. Alle gebastelten Laternen waren zum Bestaunen in der Aula ausgestellt. Währenddessen konnten außerdem Grillwürstchen und Kinderpunsch genossen werden. Der krönende Abschluss des Nachmittages war das gemeinsame Singen aller Schulkinder und Gäste auf dem Schulhof – mit leuchtenden Laternen und Feuer in der Feuerschale. Danke für diesen tollen Martinstag! 🙂

ausgestellte Laternen und gemeinsames Singen auf dem Schulhof
Aktuelle Corona- und Klima-Infos der Bezirksregierung

Aktuelle Corona- und Klima-Infos der Bezirksregierung

Corona- und Energiesparmaßnahmen an Schulen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über mögliche neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den aktuell diskutierten Energiesparmaßnahmen in Schulen zu informieren. Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und den Ländern die Möglichkeit zur Festlegung von Schutzmaßnahmen eröffnet. Das Gesetz enthält nun folgende, für Schulen bedeutsame Änderungen:

Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und für Beschäftigte in Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht vorsehen. Die Klassen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Landesregierung wird entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darüber informiert. Zunächst einmal bleibt es aber auch nach den Herbstferien 2022 bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske. Unser wichtigstes Ziel bleibt weiterhin, den Schulbetrieb und Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen und für die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler besonders wichtig ist.

In Bezug auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien – wie zuletzt bereits gut eingespielt und erfolgreich praktiziert – bei der Empfehlung der anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h. nur im Verdachtsfall soll wie auch bisher getestet werden. In diesem Zusammenhang vielen Dank an Sie für Ihren besonnenen und vertrauensvollen Umgang mit den Testungen zu Hause! Ihr guter Umgang mit den Testungen ist ein wichtiger Beitrag für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts. Die Antigenselbsttests werden vom Land weiterhin gestellt. Schülerinnen und Schüler erhalten das Testmaterial wie bisher über die Schule und wenden dies im Bedarfsfall zu Hause an. Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome ein begründeter Verdacht auf eine mögliche CoronaInfektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin oder den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf einen Test in der Schule kann wie bisher in der Regel verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass am selben Tag bereits zu Hause vor dem Schulbesuch ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Ich vertraue hier weiterhin auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie Ihre Kinder nur gesund bzw. – bei leichten Erkältungssymptomen – nur mit einem negativen Selbsttestergebnis in die Schule schicken. Angesichts der aktuellen Lage der Gasversorgung erreichen uns immer mehr Anfragen, inwieweit Schulen von den Energieeinsparungen betroffen sind. Aufgrund der angespannten Energieversorgung und deren negativen Auswirkungen auf uns als Bürgerinnen und Bürger, auf die Wirtschaft und die Industrie sind wir alle gefordert, Energie einzusparen. Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die Funktionsfähigkeit der Schulen unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten bleiben. Daher gehören nach der Einschätzung der Bundesnetzagentur Schulen zu den sogenannten „geschützten Kunden“. Zur Erläuterung, was dies bedeutet, haben wir Ihnen im Bildungsportal weitergehende Informationen über die aktuelle Rechtslage eingestellt (www.url.nrw/schulbetrieb-enerqieversorqunqskrise).

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

seitens des Ministeriums setzen wir alles daran, dass wir die Herausforderungen auch im Herbst und Winter gemeinsam gut bewältigen, wenn wir uns weiterhin alle so bewusst und verantwortungsvoll verhalten, wie wir das gemeinsam in den vergangenen Monaten auch geschafft haben. Daher nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich schöne, erholsame Herbstferien.

Mit freundlichen Grüßen,

Dorothee Feller

Wir laufen für den Umweltschutz

Wir laufen für den Umweltschutz

In den ersten beiden Septemberwochen hat die gesamte Schule an der Kindermeilenkampagne teilgenommen. Ziel war und ist es, möglichst umweltschonend zur Schule zu gelangen. Die genauen Auswertungsdaten findet ihr im STEINchen-Blog, hier ein ganz klares Statement der Klasse 3b:

Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/24

Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/24

Liebe Eltern der Schulneulinge im Kalenderjahr 2023,

in der letzten Septemberwoche findet an unserer Schule die Anmeldung für das kommende Schuljahr statt.

Bitte suchen Sie sich dazu mithilfe der folgenden Links einen für Sie passenden Termin aus:

26.9.: https://terminplaner6.dfn.de/b/4770ec2d86d619293749cd625efb7c5e-26482

27.9.: https://terminplaner6.dfn.de/b/daf0b0935abc1890e2a8014a30b5762c-26487

28.9.: https://terminplaner6.dfn.de/b/fbdad02b1392b275e920b34655ff5c11-26488

29.9.: https://terminplaner6.dfn.de/b/5d2e058167bc635471a82de465a2f31b-26489

Sollte bei den vorgeschlagenen Termin kein passender Termin dabei sein, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an: ggs-freiherr-vom-stein@remscheid.de oder rufen Sie uns unter 02191/4696790 an, damit wir einen Alternativtermin vereinbaren können.

Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind kennenzulernen.

EINSCHULUNG IM SCHULJAHR 2022/23

EINSCHULUNG IM SCHULJAHR 2022/23

Am 11. August haben wir unsere neuen Erstklässler begrüßt. Die Klassenlehrerinnen Irina Zengler und Iris Fabricius haben bei strahlendem Sonnenschein zusammen mit den Klassentieren Lino und Franz alle I-Dötzchen in die erste Schulstunde begleitet. Zusammen wurden in beiden Klassen Schultüten-Sonnen gelegt und im Anschluss auf dem Schulhof tolle „Mein 1. Schultag“-Fotos gemacht.