Unsere Schule von A bis Z
A
Anfang
In der OGS werden die Kinder täglich ab 7.30 Uhr betreut. Die Schule öffnet ihre Türen um 7.45 Uhr. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.
B
Beratung
Für die Beratung zum individuellen Lern- und Entwicklungsstand gibt es zweimal im Jahr einen Elternsprechtag. Darüber hinaus können aber auch weitere Termine nach Absprache stattfinden. Die Übergangsberatung für die Viertklässler für die weiterführenden Schulen findet ebenso wie ein Elterninformationsabend im November statt.
Betreuung
Die offene Ganztagsschule bietet eine verlässliche Betreuung von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr an. Um daran teilnehmen zu können, ist es notwendig, sich für die Betreuung anzumelden und einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Alle wichtigen Infos erhalten Sie bei Frau Heß, Frau Pickard und Frau Zarske.
Beurlaubung
Beurlaubungen außerhalb der Ferien können nur aufgrund eines schriftlichen Antrages erfolgen. Eine Beurlaubung vor und im Anschluss an die Ferien ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Es muss nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Ferien zu verlängern. (Schulgesetz NRW).
C
Corona
Immer wieder stellt uns Corona vor ungeahnte Herausforderungen. Sobald sich etwas Neues ergibt, halten wir Sie auf der Hauptseite und durch Elterninfos per Mail auf dem Laufenden.
D
DaZ – Deutsch als Zweitsprache
Die große Herausforderung unserer Zeit ist die Integration von Zuwanderer- und Migrantenkindern. Manche Kinder verstehen oder sprechen kein oder nur wenig Deutsch. Deshalb werden diese Kinder individuell in Einzelbetreuung oder Kleingruppen gefördert, damit sie möglichst schnell am Regelunterricht teilnehmen können. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Otte und Herrn Bürgel.
E
Englisch
Englisch ist die erste Fremdsprache für alle Kinder, die seit der Umstellung des Lehrplans ab dem 3. Schuljahr unterrichtet wird. Englisch ist als benotetes Fach versetzungsrelevant.
F
Frühstückspause
Nach der ersten Hofpause haben die Kinder die Gelegenheit gemeinsam im Klassenraum zu frühstücken. Wir freuen im Sinne Ihrer Kinder über gesund gefüllte Brotdosen und eine gefüllte Trinkflasche.
G
Gottesdienste
Zu Schuljahresbeginn und -ende treffen wir uns als gesamte Schule zum ökumenischen Gottesdienst. Darüber hinaus können wir -coronabedingt- zur Zeit noch keine weiteren Gottesdiensttermine ansetzen. Sobald sich etwas ändert, informieren wir Sie natürlich.
H
Hausaufgaben
In der Regel erhalten die Kinder täglich Hausaufgaben, die sie selbstständig anfertigen sollen. In der ersten und zweiten Klasse soll die Dauer der Hausaufgabenzeit 30 Minuten nicht überschreiten, in der dritten und vierten Klasse sollten die Kinder nicht länger als 45 Minuten konzentriert an den Hausaufgaben arbeiten. In der OGS gibt es eine Hausaufgabenbetreuung von Montag bis Donnerstag.
Seit 2020 erhält jedes Kind ein Hausaufgabenheft von der Schule. Dort sind die Tage wiederkehrend farblich markiert, Sie können im hinteren Teil der Heftes Entschuldigungen und kurze Notizen vermerken und im vorderen Teil sind alle wichtigen Daten der Schule und Ihres Kindes vermerkt.
I
Individuelle Förderung
Jedes Kind ist anders. Das bedeutet für uns, dass wir jedes Kind seinen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Neigungen entsprechend individuell fördern. Dazu nutzen wir verschiedene Diagnosematerialien und setzen entsprechend differenzierte Unterrichtsmaterialien ein.
J
Jahrgansgebundener Unterricht
Unsere Schule arbeitet in vier aufeinander aufbauenden Jahrgängen. Die Schuleingangsphase (Klassen 1 und 2) können die Kinder in 1, 2 oder 3 Jahren durchlaufen, je nachdem, welche Voraussetzungen sie mitbringen und wie schnell sie lernen. Ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die gesamte Schullaufbahn angerechnet. Das Überspringen oder Wiederholen einer Klasse ist auf Antrag der Eltern fast zu jeder Zeit möglich. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. Über eine Nichtversetzung in den nächsthöheren Jahrgang entscheidet die Lehrerkonferenz als Zeugniskonferenz bei Leistungen, die vermuten lassen, dass das Kind im nächsten Schuljahr trotz zusätzlicher Förderung nicht erfolgreich mitarbeiten kann.
K
Klassenpflegschaft Schulg § 73
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stell-vertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Krankmeldung
Wenn ihr Kind krank ist, teilen Sie dies bitte umgehend mit. In der Schule läuft immer ein Anrufbeantworter (02191-4696790). Zusätzlich benötigen wir auch eine schriftliche Entschuldigung. Diese kann ihr Kind abgeben, wenn es wieder zur Schule kommt. Hausaufgaben, die während der Erkrankung anfallen, können Ihrem Kind durch einen Klassenkameraden mitgebracht werden. So hat Ihr Kind die Möglichkeit, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten. Natürlich erst dann, wenn es gesundheitlich dazu wieder in der Lage ist
L
Lesen
Lesen ist die Schlüsselqualifikation für erfolgreiches (schulisches) Lernen und führt zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deshalb arbeitet die Schule nach einem eigenen Lesekonzept. In den Klassen gibt es Klassenbüchereien und die Stadtteilbibliothek Lennep unterstützt uns bei vielen Projekten, indem sie beispielsweise Lesekisten zusammenstellt.
M
MINT
Die so genannten MINT-Fächer werden in der Schule groß geschrieben. (Mathematik/Informatik/Naturwissenschaft/Technik)
Beispiele aus den Bereichen sind:
Mathematik: Teilnahme am Wahrscheinlichkeitstag, Känguru-Wettbewerb
Informatik: eigenes Medienkonzept, Computerraum, Arbeit mit Lernprogrammen, Recherche im Internet, Foto-Bearbeitung
Sachunterricht: Experimentieren zu verschiedenen Themen wie Magnetismus, Schwimmen und Sinken, Strom , Energie, Natur, Tiere und Pflanzen, Gesundheit, Aufbau und Pflege eines Aquariums u.a.
N
Name
Bitte beschriften Sie alle wichtigen Dinge Ihres Kindes mit seinem Namen, sodass ihm sein Eigentum auch zugeordnet werden kann. Dies gilt im Besonderen für alle Hefte, Bücher, aber auch Sportsachen, Jacken, Mützen und Reflektorwesten.
O
Ordnung
Nicht allen Kindern fällt es leicht, Ordnung im Tornister zu halten. Deshalb bitten wir Sie dabei zu helfen und mindestens einmal die Woche die Schultasche mit aufzuräumen. So kann das Kind lernen, wie man Blätter abheftet, Stifte anspitzt und auch fehlende Dinge können ersetzt werden.
P
Pausen
gehören einfach dazu. In der bewegten Pause stehen zwei Schulhöfe mit Klettergerüsten und Spielflächen für Spiele mit Pausenspielgeräten zur Verfügung. Für ein friedliches und soziales Miteinander haben wir eine Schulordnung erstellt, die allen Kindern bekannt ist.
Das Motto lautet: „In der Schule geht´s uns gut, wenn jeder etwas dafür tut!“
Q
Quatsch machen
Auch Quatsch machen gehört zur Schule dazu. Die Kinder müssen aber lernen, die Folgen ihres Tuns abzuschätzen. Da das nicht immer ganz einfach ist, müssen sie die Schulordnung gut kennen und einhalten.
R
S
Schuleingangsphase
Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten.
In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern.
Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden.
Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3/4.
Die Kinder werden in der Schuleingangsphase in unserer Schule getrennt nach Jahrgängen unterrichtet. Diese Unterrichtsorganisation hat die Schulkonferenz festgelegt.
Schulmitwirkung
Eltern haben das Recht, am Schulleben mitzuwirken und es mit zu gestalten. Dieses Elternrecht ist im Schulgesetz geregelt und umfasst die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.
Schulkonferenz Schulgesetz § 66
(1) Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit
a) bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, …
b) bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder, …
(2) Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder eine Erhöhung der Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhältnis der Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.
(3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter
sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis
Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe: 1 : 1 : 0
Schulpflegschaft Schulg § 72
(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. …
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
Schulordnung
Schulverein
Sozialpädagoginnen
Seit 2019 ist Frau Otte als tatkräftige Unterstützung an unserer Schule, im letzten Jahr ist Frau Edenhofer dazugestoßen. Beide kümmern sich um Komponenten des sozialen Miteinanders (Streitschlichter, Sozialtraining) und stehen bei Fragen zu Anträgen und Anliegen in besonderen Lebenssituationen zur Verfügung. Für die Kinder gibt es seit diesem Schuljahr einen Kummerkasten, der vor Frau Edenhofers Büro hängt.
Sport und Schwimmen
Die Stundentafel umfasst in allen Klassen 3 Stunden Sportunterricht in der Woche. In der Regel wird der Sportunterricht in der schuleigenen Turnhalle erteilt. Manchmal nutzen wir aber auch andere Sportstätten wie das Röntgen-Stadion in Lennep, die Eisbahn in der Weihnachtszeit in Remscheid oder auch Spielplätze in der schulnahen Umgebung. Im dritten und vierten Schuljahr fahren die Kinder ins H2O zum Schwimmen.
Für den Sportunterricht gibt es verbindliche Regeln: Sicherheit im Sportunterricht
T
Tag der offenen Tür
Am Tag der offenen Tür, in der Regel findet dieser an einem Freitag im September statt, können Eltern und ihre demnächst schulpflichtigen Kinder unsere ganze Schule bestaunen. In allen Klassenräumen werden aktuelle Themen aus dem laufenden Unterricht der Jahrgangsstufen gezeigt uns Fragen zu allen wichtigen Themen des Schulstarts beantwortet.
Termine
Zu Beginn eines Schuljahres erhalten die Eltern einen Schuljahresplan, der durch aktuelle Termine oder Projekte ergänzt wird.
Die OGS erstellt einen gesonderten Plan, aus dem vor allem von den schulischen Zeiten abweichende Ferien-Öffnungstermine hervorgehen.
U
Unterricht
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr oder um 8.45 Uhr. Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilnehmen (Schulpflichtgesetz). Eine Beurlaubung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und muss vorher schriftlich beantragt werden. Eine Beurlaubung vor und nach den Ferien ist in der Regel nicht möglich.
V
Verkehr und Verkehrsunterricht
Zum Sachunterricht gehört auch, die Teilnahme am Verkehr zu üben: zu Fuß (besonders im ersten Schuljahr: Unser Schulweg), mit dem Bus (4. Schuljahr: Besuch der Busschule) oder mit dem Fahrrad (Radfahrtraining im dritten und vierten Schuljahr. Aber auch hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Über Sie mit Ihrem Kind das verkehrsgerechte Verhalten, machen Sie auf Gefahrenstellen aufmerksam und lassen Sie Ihr Kind auch allein oder mit einer Gruppe zur Schule gehen. Elterntaxis führen dazu, dass Kinder keine Übersicht über das Verkehrsgeschehen entwickeln und Situationen oftmals falsch einschätzen!
W
X
Y
Z
Zeitung
Unsere Schule gibt zweimal im Jahr eine Schulzeitung heraus. Sie heißt „Steinchen“ und berichtet über aktuelle Projekte aus der Schule und informiert über Neuerungen oder Veränderungen.